D: Erste Hilfe für Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen (Erste Hilfe am Kind) Erste Hilfe am Kind Sachgemäß durchgeführte Erste Hilfe kann unter Umständen lebensrettend sein und soll in jedem Fall die Unfallfolgen soweit wie möglich begrenzen.
Die Regelungen in den §§ 24 - 28 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV/GUV-V A1) legen fest, wie eine wirksame Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden soll.
In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe ein ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Für Schulen gelten länderspezifische Regelungen.
Seit April 2015 besuchen Grundschullehrer, Erzieher und Tagesmütter deshalb einen speziell für den Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen entwickelten Erste-Hilfe-Lehrgang. Dieser umfasst 9 Unterrichtseinheiten
(Unterrichtseinheit: 45 Min.) und vermittelt die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen.
Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten sind in der Regel innerhalb von zwei Jahren notwendig.
Die Lehrgangsgebühren werden vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind ggf. Kostenübernahmeerklärungen einzuholen.
Lehrgangsgebühren:
für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen: Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
für Privatzahler: 45,00 EURO/Teilnehmer inkl. Handbuch
Lehrgangsort:
Schulungsraum
Dr.-Wilhelm-Külz-Str.37-38, 15517 Fürstenwalde
Freitag 02.03.2018 - Freitag 02.03.2018
Freitag 8.15-16.15 Uhr
Max. Teilnehmerzahl 14 (noch 1 PLätze frei)
Für diesen Lehrgang online anmelden:
Wir versichern, dass die von Ihnen angegebenen Daten lediglich der Anmeldung dienen und nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Alle farblich gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
Bitte benutzen Sie je nach Status das Formular für Privatpersonen oder für Unternehmen.
Die Angabe einer gültigen E-Mailadresse ist zwingend notwendig, da Sie über diese Ihre Lehrgangsbestätigung erhalten.
Fomular für Privatpersonen (nicht für Unternehmen!):
Fomular für Unternehmen:
zurück
|